Natur und Wildnis erleben
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  Natur- und Wildnispädagogik, Naturhandwerk, indianisches Kunsthandwerk und natürliches Gerben

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Veranstalter

Natur und Wildnis erleben

Melanie Schaible

2. Leistungen

Die Natur- und Wildniskurse finden draußen und auch bei schlechterem Wetter in der Natur statt (wenn die Wetterlage vertretbar ist und keine Gefahr besteht und es nicht anders in der Kursbeschreibung angegeben ist). Daher ist stets auf geeignete Kleidung und Ausrüstung zu achten.

Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich der Veranstalter Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der Bestätigung vom Veranstalter.

3. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an einer Veranstaltung an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, per Internet oder schriftlich (auch formlos) erfolgen. Sonderwünsche und Anmeldungen, die an Bedingungen geknüpft sind, bedürfen der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Mit der Anmeldung erkennen Sie an, dass Sie für Ihre eigenen Handlungen im Rahmen der Veranstaltung und deren Folgen selbst verantwortlich sind.              

4. Anmeldebestätigung, Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist die Anmeldebestätigung für eine Veranstaltung. Nach Erhalt der Rechnung ist der volle Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen, mindestens aber 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter zu entrichten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang beim Veranstalter. Wird eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind die vereinbarten Programmkosten für die fehlenden Teilnehmer zu entrichten. 

Minderjährige Teilnehmer

Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Bei Kindern ohne Begleitung von Erwachsenen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, dem Veranstalter von gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Allergien usw.) schriftlich in Kenntnis zu setzen. Mit der Unterschrift bescheinigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind befähigt ist, an dem Kurs teilzunehmen. Vor der Veranstaltung ist Natur und Wildnis erleben von Seiten des Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreter eine Telefon- oder Handynummer mitzuteilen, unter der bei Notfällen während der Zeit der Veranstaltung ein Erziehungsberechtigter oder dessen Vertreter erreichbar ist.

Grobe Fahrlässigkeiten des Kindes (wiederholt Missachtung der Sicherheitsanweisungen, bewusste Schadenszufügung) haben die Konsequenz vom Kurs ausgeschlossen zu werden.

Genussmittel & Ablenkungen

Natur und Wildnis erleben möchte in den natürlichen Lebensfluss eintauchen, benannte Substanzen / Dinge / Handlungen beeinflussen dies erheblich und erschweren das Öffnen der Sinne. Dazu zählen: Drogen, Alkohol, Zigaretten, tragbare Computerspiele und Musikgeräte sowie auch die Verwendung von Handys innerhalb von Zeiten in der Gruppe. Gemeinsam wird eine angemessene Regelung vor Kursbeginn gefunden und festgelegt.            

5. Stornoregelung

Eine Absage muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt ein Kunde vom Veranstaltungsvertrag zurück, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und für seine bereits entstandenen Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatz kann vom Veranstalter wie folgt pauschaliert werden:

               - ab 20. bis 7. Tag vor der Veranstaltung:    50 % des Veranstaltungspreises           

               - ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn:          80 % des Veranstaltungspreises           

Sollten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits höhere Kosten als die oben genannten Pauschalen entstanden sein, so wird der Veranstalter diese detailliert nachweisen. Kann oder will eine Kunde nicht an einer bereits gebuchten Veranstaltung teilnehmen, so steht es ihm frei, eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag eintritt und die er dem Veranstalter vorher anzuzeigen hat.

Muss der Veranstalter aufgrund einer Erkrankung oder anderen Verhinderung die Veranstaltung absagen, wird ein Ersatztermin für diese Veranstaltung mitgeteilt. Ist der Teilnehmer an diesem Termin verhindert, wird der volle Veranstaltungspreis zurückerstattet, jedoch keine darüber hinausgehenden Leistungen.

Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, den jeweiligen Kurs bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn  abzusagen. Die Kursgebühr wird dann zurückerstattet. Eine Teilnahme ist nur dann möglich, wenn freie Plätze zur Verfügung  stehen.

6. Gruppenveranstaltungen

Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Begleitpersonen der Gruppe bzw. den Erziehungsberechtigten oder deren Vertretern. Der Veranstalter ist dann lediglich verantwortlich für den Ablauf des Programms. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendgruppen bedürfen der vorherigen Vereinbarung.   

7. Haftung

Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzlicher Vormund bestätigt, dass er körperlich und geistig fähig ist, an den jeweiligen Veranstaltungen teilzunehmen. Ausnahmen bedingt durch Krankheit, Behinderung, medizinische Medikamente, usw. müssen im Vorfeld mitgeteilt werden. Die Leiter und Helfer von Veranstaltungen von Natur und Wildnis erleben werden besondere Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um die Gefahr von Verletzungen und Unfällen zu minimieren. Entsprechende Einweisungen der Teilnehmer finden zu Beginn der Veranstaltungen, bzw. vor dem Umgang mit potentiellen Gefahren, wie z.B. Sägen, Äxten, Schnitzmessern oder Feuer statt. Der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzlicher Vormund ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Wildnisprogrammen – trotz sicherer Bedingungen – Gefahren mit sich bringen kann und übernimmt dafür die volle Verantwortung. Hierzu zählen auch Risiken wie Verletzungen, Krankheit, Schäden oder Verlust von Eigentum, die durch höhere Gewalt verursacht wurden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Leiter Folge zu leisten.

Teilnehmer haften für die von ihm/ihr verursachten Schäden. Dies gilt auch für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände, die ihm/ihr von mir leihweise überlassen wurden. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Anreise zum Veranstaltungsort und für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände der TeilnehmerInnen übernimmt Natur- und- Wildnis- erleben keinerlei Haftung. Bei einem Ausschluss von der Veranstaltung besteht kein Recht auf Rückzahlung der Gebühr/Kosten für bereits besuchte Veranstaltungsteile.

8. Höhere Gewalt

Sofern die Veranstaltung infolge einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtig ist, können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Veranstaltungsvertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.   

Murrhardt, Juli 2024

 
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